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BB 2019, 1075
 
BAG: Kein gesondertes Feststellungsinteresse bei Zwischenfeststellungsklage

Die Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO erlaubt die Feststellung eines die Entscheidung über die Hauptklage bedingenden, dh. vorgreiflichen, Rechtsverhältnisses, ohne dass es eines gesonderten Feststellungsinteresses bedarf (Rn. 18).

BB 2019, 1075-1076

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