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BB 2019, 499
 
BAG: Kein Verfall von Urlaubsansprüchen am Ende des Kalenderjahres ohne Belehrung des Arbeitgebers

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

BB 2019, 499-500

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