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BB 2016, 2547
 
BAG: Kein Recht zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei Einsicht in die Personalakte

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG), das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedem Grundrechtsinhaber gewährleistet, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, strahlt im Sinne objektiver Normgeltung auf die Anwendung und Auslegung privatrechtlicher Normen aus.

BB 2016, 2547-2548

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