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BB 2021, 1395
 
BAG: Fehlende Verkündung eines Urteils – formelle und materielle Rechtskraft

Ist ein Urteil nicht verkündet worden und wird dieser Mangel nicht geheilt – etwa weil sich der Wille, ein Urteil und nicht nur einen Urteilsentwurf zu erstellen, aus der richterlichen Verfügung, das Urteil zuzustellen ergibt – liegt lediglich ein Urteilsentwurf und kein Urteil vor (Rn. 21 ff.).

BB 2021, 1395

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