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BB 2020, 819
 
BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall trotz erneuter Erkrankung auf sechs Wochen beschränkt

Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von sechs Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

BB 2020, 819

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