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BB 2024, 1075
 
BAG: Eingruppierung einer Lehrkraft – Revisionsbegründung – arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Hat das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Revisionsbegründung jede tragende Erwägung angreifen. Andernfalls ist die Revision insoweit unzulässig, als das Berufungsgericht durch die nicht angegriffene Begründung die Klage abgewiesen oder ihr stattgegeben hat (Rn. 12 ff.).

BB 2024, 1075

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