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BB 2024, 243
 
BAG: Diskriminierung wegen einer Behinderung – Anwendungsbereich des AGG – Zeitpunkt der Gleichstellung

Praktikanten, die nach § 26 BBiG eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, fallen als “zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte” i. S. v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG in den persönlichen Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Rn. 13).

BB 2024, 243-244

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