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BB 2014, 820
 
BAG: Bonusanspruch – Ermittlung des EBITDA

Bei variablen Vergütungsbestandteilen mit Zielvereinbarungen sind die Arbeitsvertragsparteien nach Festlegung der Ziele und der weiteren Zahlungsvoraussetzungen an diese gebunden. Eine einseitige nachträgliche Änderung ist unzulässig. Dies gilt auch für die Berechnungsmethode; die zur Festlegung der Ziele angewandte Methode ist auch für die Ermittlung der Zielerreichung anzuwenden.

BB 2014, 820

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