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BB 2020, 1588
 
BAG: Bildung des Wirtschaftsausschusses im Gemeinschaftsbetrieb

Führen zwei Unternehmen, die jeweils für sich genommen die Voraussetzungen von § 106 Abs. 1 BetrVG erfüllen, gemeinsam einen Betrieb, erfolgt die Bildung eines Wirtschaftsausschusses grundsätzlich unternehmensbezogen, nicht betriebsbezogen (Rn. 23 ff.).

BB 2020, 1588

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