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BB 2018, 307
 
BAG: Betriebsübergang – Bindung des Erwerbers an Caritas-Arbeitsvertragsrichtlinien über Bezugnahmeklauseln

Die mit einem kirchlichen Arbeitgeber vereinbarte dynamische Inbezugnahme kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen behält im Fall eines Betriebsübergangs als vertragliche Regelung gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber dem Betriebserwerber ihre Wirkung. Dies gilt auch dann, wenn der Betriebserwerber nicht mehr der Kirche zuzuordnen ist.

BB 2018, 307

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