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BB 2020, 1203
 
BAG: Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft kann Beitragsansprüche für gewerbliche Arbeitnehmer im Weg einer sog. Durchschnittsbeitragsklage geltend machen. Sie kann dafür die vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Bruttomonatslöhne in der Bauwirtschaft heranziehen (Rn. 16).

BB 2020, 1203

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