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BB 2008, 2568
 
BAG: Außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.6.2008 – 2 AZR 147/07 – wie folgt: Eine außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 55 Abs. 3 BAT-KF a. F. ist auch dann unwirksam, wenn das Änderungsangebot unverhältnismäßig und damit unzumutbar i. S. d. § 55 Abs. 3 S. 2 BAT-KF a. F. ist.

BB 2008, 2568

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