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BB 2016, 2739
 
BAG: Ausschluss von einzelnen Arbeitnehmern aus kollektivem Versorgungswerk

Die Betriebsparteien dürfen grundsätzlich Arbeitnehmer, denen individuell Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt sind, von einem kollektiven Versorgungswerk ausnehmen. Der vollständige Ausschluss solcher Arbeitnehmer ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn die Betriebsparteien davon ausgehen konnten, dass die Arbeitnehmer mit individuellen Zusagen im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung wie nach dem kollektiven Versorgungswerk erhalten. …

BB 2016, 2739

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