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BB 2021, 51
 
BAG: Arbeitsvertrag ohne Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistung ist Scheingeschäft

Ein Arbeitsvertrag ist als Scheingeschäft nichtig (§ 117 Abs. 1 BGB), wenn sich die Parteien bei Abschluss des Vertrags darüber einig sind, dass keine Pflicht zur Arbeitsleistung begründet wird und die vereinbarte Vergütung nicht als Gegenleistung für die Erbringung einer Arbeitsleistung gezahlt werden soll (Rn. 14).

BB 2021, 51

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