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BB 2017, 52
 
BAG: Arbeitnehmerüberlassung – Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

Die in § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG angeordnete Rechtsfolge, das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, kompensiert den Verlust, den der Leiharbeitnehmer andernfalls infolge der Regelung in § 9 Nr. 1 AÜG erlitte.

BB 2017, 52

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