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BB 2024, 2601
 
BAFA: Verschiebung der Prüfung der LkSG-Berichte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass es das Vorliegen und die Veröffentlichung der Berichte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstmalig zum 1.1.2026 prüfen wird. Grundsätzlich2602 müssen vom LkSG betroffene Unternehmen einmal jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG beim BAFA einreichen und den Bericht auf ihrer Internetseite veröffentlichen. …

BB 2024, 2601-2602

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