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BB 2019, 627
 
BAG: Zustimmung des Betriebsrats zur Ein- oder Umgruppierung

Bei der Weiterbeschäftigung eines befristet eingestellten Arbeitnehmers ist bei unveränderter Tätigkeit ein erneuter Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu dessen Eingruppierung nicht erforderlich. Dem Arbeitgeber ist es jedoch nicht verwehrt, anlässlich der Weiterbeschäftigung ein weiteres Zustimmungsersuchen an den Betriebsrat zu richten (Rn. 14).

BB 2019, 627

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