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BB 2010, 824
 
BAG: Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.3. 2010 – 5 AZR 317/09 – wie folgt: Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vor, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für Ostersonntag. Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Die Kläger sind seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt. Auf die Arbeitsverhältnisse findet der Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie Niedersachsen/Bremen Anwendung. …

BB 2010, 824

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