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BB 2019, 2739
 
BAG: Sach- und Nutzleistungen als Gegenstand betr. Altersversorgung

Sach- und Nutzungsleistungen, die dem Arbeitnehmer für den Ruhestand zugesagt werden, können Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sein und – bei Wahrung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit – “endbezugsbezogen” so ausgestaltet werden, dass dem Versorgungsempfänger die Leistung zukommt, die ihm als aktiver Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses zustand.

BB 2019, 2739

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