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BB 2017, 2804
 
BAG: Rufbereitschaft – Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub

Bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung für Krankheits- und Urlaubszeiten ist das im Referenzzeitraum erzielte Entgelt für die tatsächliche Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft nach § 22 Satz 2 TV-Ärzte/VKA einzubeziehen.

BB 2017, 2804

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