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BB 2008, 49
 
BAG: Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch

Der neunte Senat urteilte am 14.8.2007 – 9 AZR 934/06 – wie folgt: Der Arbeitgeber kann den Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass eine von ihm erklärte ordentliche oder außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst. Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers. Sie soll die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen verhindern.…

BB 2008, 49

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