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BB 2022, 2675
 
BAG: Arbeitnehmerüberlassung – gemeinschaftlicher Betrieb

Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer in einem Gemeinschaftsbetrieb beschäftigt wird, zu dessen gemeinsamer Führung sich sein Arbeitgeber und ein Dritter rechtlich verbunden haben (Rn. 45).

BB 2022, 2675

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