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BB 2009, 2085
 
BAG: Abschaffung eines betrieblich vereinbarten Prämienlohns

Mit Urteil vom 23.6.2009 – 1 AZR 214/08 – hat das BAG entschieden: Sieht ein Tarifvertrag neben dem Zeit- und dem Akkordlohn auch Prämienlohn als gleichberechtigte Lohnform vor, so unterliegt die Abschaffung des durch Betriebsvereinbarung eingeführten Prämienlohns der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

BB 2009, 2085

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