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BB 2019, 214
 
BT: Solidaritätszuschlag-Freigrenze soll 2021 steigen

Die Freigrenze beim steuerlichen Solidaritätszuschlag soll 2021 angehoben werden. Dies teilt die Bundesregierung unter Berufung auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag in ihrer Antwort (19/6780) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6382) mit. Derzeit beträgt diese Freigrenze 972 Euro bei Einzelveranlagung und 1 994 Euro bei Zusammenveranlagung. …

BB 2019, 214

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