Auswirkung des besonderen aktiven Ausgleichspostens im Rahmen der Organschaft gem. § 14 Abs. 4 KStG a. F. auf das steuerliche Eigenkapital und den ausschüttbaren Gewinn i. S. § 27 Abs. 1 S. 5 KStG (Urteil vom 21.02.2024, 13 K 2525/20)
FG Köln, BB 2024, 1646-1650 (Urteil vom 21.02.2024, 13 K 2525/20)
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