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BB 2019, 404
KG Berlin 
Ausübung der Gesellschafterrechte an der Komplementär-GmbH in einer sog. Einheitsgesellschaft (Beschluss vom 21.12.2018, 22 W 84/18)

Ist eine KG zugleich einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft) wird die KG in der Gesellschafterversammlung der Komplementärin mangels abweichender Regelungen gleichwohl durch deren Geschäftsführer vertreten. Einer Beteiligung der Kommanditisten bedarf es dabei nicht.

KG Berlin, BB 2019, 404 (Beschluss vom 21.12.2018, 22 W 84/18)

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