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BB 2019, 2364
LAG Baden-Württemberg 
Außerordentliche Kündigung wegen übler Nachrede per WhatsApp (Urteil vom 14.03.2019, 17 Sa 52/18)

Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen (hier: die unzutreffende Behauptung, der Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden) per WhatsApp an eine andere Kollegin, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.

LAG Baden-Württemberg, BB 2019, 2364-2368 (Urteil vom 14.03.2019, 17 Sa 52/18)

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