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BB 2006, 2010
BFH 
Außergewöhnliche Belastung: Abzieh-barkeit von Unterhaltsleistungen an den ausländischen Lebenspartner – kein Abzug der verwaltungsgerichtlichen Prozesskosten zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (Urteil vom 20.04.2006, III R 23/05)

Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen für seinen bedürftigen ausländischen Lebenspartner können nach § 33 a Abs. 1 Satz 2 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, wenn der Partner bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe damit rechnen müsste, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und ausgewiesen zu werden.

BFH, BB 2006, 2010 (Urteil vom 20.04.2006, III R 23/05)

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