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BB 2018, 125
BAG 
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede – AGB-Kontrolle (Urteil vom 05.07.2017, 4 AZR 867/16)

Macht ein tarifgebundener Arbeitgeber in einer von ihm formulierten Bezugnahmeklausel die Anwendbarkeit tariflicher Bestimmungen ausdrücklich davon abhängig, dass diese für ihn “verbindlich” sind, bringt er damit in der Regel mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, dass mit der Klausel nur die Gleichstellung nicht tarifgebundener Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsmitgliedern bezweckt wird.

BAG, BB 2018, 125-128 (Urteil vom 05.07.2017, 4 AZR 867/16)

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