Auslegung der Begriffe “Überführung” bzw. “Übertragung” in § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 2 GewStG bei Formwechsel (Urteil vom 27.10.2021, I R 39/19)
BFH, BB 2022, 944-946 (Urteil vom 27.10.2021, I R 39/19)
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