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BB 2021, 2298
LAG Berlin-Brandenburg 
Auskunftsverlangen – Betriebsrat – Einsichtnahme in Bruttoentgeltlisten – Übernahmeerklärung des Arbeitgebers (Beschluss vom 09.03.2021, 24 TaBV 481/20)

Die Zuständigkeit des Betriebsrats für die Beantwortung eines Auskunftsverlangens nach § 10 EntgTranspG geht nur dann auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Übernahme vor Eingang des Auskunftsverlangens erklärt hat. (Rn. 50)

LAG Berlin-Brandenburg, BB 2021, 2298-2304 (Beschluss vom 09.03.2021, 24 TaBV 481/20)

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