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BB 2006, 706
BFH 
Augenoptiker: Kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und daher keine Stromsteuerbegünstigung (Urteil vom 24.01.2006, VII R 44/04)

Der Betrieb eines Augenoptikers ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i. S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer Stromsteuerbegünstigung kommt deshalb nicht in Betracht.

BFH, BB 2006, 706 (Urteil vom 24.01.2006, VII R 44/04)

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