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BB 2006, 1877
BGH 
Aufrechnung gegen einen entstandenen Verlustausgleichsanspruch der abhängigen Gesellschaft im Vertragskonzern (Urteil vom 10.07.2006, II ZR 238/04)

Im Vertragskonzern ist eine Aufrechnung des herrschenden Unternehmens gegen einen bereits entstandenen Anspruch der abhängigen Gesellschaft auf Verlustausgleich gemäß § 302 AktG zulässig und wirksam, sofern die zur Aufrechnung gestellte Forderung werthaltig ist. Die Beweislast für die Werthaltigkeit hat das herrschende Unternehmen.

BGH, BB 2006, 1877-1878 (Urteil vom 10.07.2006, II ZR 238/04)

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