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BB 2016, 2639
BGH 
Aufnahme eines Bewerbers auf die Vorauswahlliste des Insolvenzverwalters (Beschluss vom 13.10.2016, IX AR (VZ) 7/15)

a) Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers auf seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben.

BGH, BB 2016, 2639-2641 (Beschluss vom 13.10.2016, IX AR (VZ) 7/15)

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