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BB 2016, 1759
BFH 
Auch bei BVerfG-Vorlage durch ein FG kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags (Beschluss vom 15.06.2016, II B 91/15)

Die Vollziehung eines Bescheids über den Solidaritätszuschlag für 2012 ist nicht deshalb aufzuheben, weil ein FG im Rahmen eines Vorlagebeschlusses das BVerfG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des SolZG angerufen hat.

BFH, BB 2016, 1759-1761 (Beschluss vom 15.06.2016, II B 91/15)

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