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BB 2014, 116
 
ArbG Berlin: Kirchlicher Arbeitgeber – Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

Das ArbG Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden sei.

BB 2014, 116

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