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BB 2014, 1267
 
ArbG Berlin: Schadensersatz wegen Beseitigung von Fehlleistungen

I. Will der Arbeitgeber eine mit Buchhaltungstätigkeiten befasste (nicht einschlägig ausgebildete) Mitarbeiterin unter Berufung auf Fehlleistungen für die Kosten der Fehlerbeseitigung durch eine externe Fachkraft (Steuerberater) als Schadensersatz in Geld haftbar machen, so hat er die fraglichen Fehler vor Gericht in nachprüfbarer Weise im Einzelnen darzulegen. Insofern genügt es namentlich nicht den Anforderungen des zivilprozessualen Beibringungsgrundsatzes, …

BB 2014, 1267

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