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BB 2021, 381
LAG Nürnberg 
Anspruch auf Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagments ist für Arbeitnehmer nicht einklagbar (Urteil vom 08.10.2020, 5 Sa 117/20)

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, stellt keinen klagbaren Anspruch des Arbeitnehmers dar.

LAG Nürnberg, BB 2021, 381-384 (Urteil vom 08.10.2020, 5 Sa 117/20)

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