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BB 2021, 3004
BAG 
Annahmeverzug – unterlassener Zwischenverdienst – Böswilligkeit – Arbeitnehmerüberlassung (Urteil vom 19.05.2021, 5 AZR 420/20)

Befindet sich der Arbeitgeber nach dem Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Betriebsübergangs im Annahmeverzug, muss sich der Arbeit-nehmer nach §615 Satz2 BGB böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen, wenn er das Angebot des Arbeitgebers, bei dem Erwerber im Wege der befristeten Arbeitnehmerüberlassung die bisherige Tätigkeit zu im Übrigen unveränderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen, …

BAG, BB 2021, 3004-3008 (Urteil vom 19.05.2021, 5 AZR 420/20)

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