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BB 2019, 2406
BFH 
Anforderungen an einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks (Urteil vom 03.07.2019, VI R 36/17)

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich bei den zugewandten Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten.

BFH, BB 2019, 2406-2407 (Urteil vom 03.07.2019, VI R 36/17)

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