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BB 2006, 463
BGH 
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Insolvenzeröffnungsgrundes – Vollbeweis (Beschluss vom 14.12.2005, IX ZB 207/04)

Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (Fortführung der Rechtsprechung zur Konkursordnung).

BGH, BB 2006, 463-464 (Beschluss vom 14.12.2005, IX ZB 207/04)

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