Amtswegig bestellter Insolvenzverwalter ist nicht Datenverantwortlicher im Sinn der DSGVO (Urteil vom 15.11.2021, 11 C 75/21)
AG Hamburg, BB 2021, 3026-3028 (Urteil vom 15.11.2021, 11 C 75/21)
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