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BB 2008, 2413
 
Änderung des Begriffs der Überschuldung greift zu kurz

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise verabschiedete das Bundeskabinett am 13.10.2008 einen Vorschlag der Bundesministerin der Justiz zur Reform des Insolvenzrechts, wonach der Überschuldungsbegriff neu definiert wurde. Demnach soll die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages bei bilanzieller Überschuldung entfallen, wenn die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist. …

BB 2008, 2413

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