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BB 2009, 961
 
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes in Kraft getreten

Am 24.4.2009 ist die Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft getreten. Aufgrund dessen kann das Bundeswirtschaftsministerium künftig in Ausnahmefällen den Erwerb deutscher Unternehmen durch Investoren aus Ländern außerhalb der EU/EFTA prüfen, die mindestens 25 % der Stimmrechtsanteile eines inländischen Unternehmens erwerben möchten.

BB 2009, 961

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