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BB 2009, 1517
 
APAK: Frist für die Registrierung von Abschluss- prüfern aus Drittländern in Deutschland

Wie die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) durch Pressemitteilung (BB 2009, 429) bekannt gab, haben Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die in Deutschland börsennotierte Unternehmen prüfen, seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich bei der APAK nach Maßgabe der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 29.7.2008 betreffend eine Übergangsfrist für Abschlussprüfungstätigkeiten bestimmter Drittlandsprüfer (2006/627/EG) registrieren zu lassen.…

BB 2009, 1517

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