BMF: Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter (z. B. Firmenwert, Kundenstamm)
Das BMF teilt in seinem Schreiben vom 8.6.2011 – IV D 2 – S 7100/08/10009 :001 – mit, dass das EuGH-Urteil C-242/08, Swiss Re Germany Holding, EWS 2009, 482 außer für die Übertragung von Lebensrückversicherungsverträgen Auswirkungen auf die Übertragung anderer immaterieller Wirtschaftsgüter wie z. B. eines Firmenwerts oder eines Kundenstamms hat. Auch die Übertragung solcher immaterieller Wirtschaftsgüter ist eine sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 S. 1 UStG. Abschn. 3.1 Abs. 4 S. 2 UStAE wird neu gefasst.
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