BMF: Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung
Das BMF hat durch Schreiben vom 17.12.2010 – die Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung mit Wirkung vom 1.1.2011 durch das Steuerbürokratieabbaugesetz bercksichtigt.
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