FG Münster: Überkreuzvermietung zwischen nahen Angehörigen
Das FG Münster hat durch Urteil vom 20.1.2010 – 10 K 5155/05 E – entschieden: Eine sog. Überkreuzvermietung zwischen nahen Angehörigen kann einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch darstellen. Allein vage Pläne, einmal eine Familie zu gründen und daher schon jetzt das Eigentum an der größeren Wohnung zu erlangen, seien nicht ausreichend. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger nach Auffassung des Gerichts nach dem Auslaufen der Wohneigentumsförderung das Ziel, die im Zusammenhang mit der Wohnung stehenden Aufwendungen über die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Dies allein sei der Grund für den Wohnungstausch und die anschließende Überkreuzvermietung gewesen.
Volltext des Urteils: s. Zusatzmaterial rechts