BMF: Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen – Entwurf
Mit dem Entwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 5.8.2011 wird der sich im Verlauf des Jahres in mehreren Bereichen des Steuerrechts fachlich ergebende notwendige Verordnungsbedarf umgesetzt. Änderungen mehrerer Verordnungen werden zur Verfahrenserleichterung in einer Mantelverordnung vorgenommen. Betroffen sind folgende Regelungsbereiche:
– Erlass einer Steuer-Ermittlungs-Verordnung mit normativen Vorgaben für die Ausgestaltung der von den Landesfinanzbehörden bei der Verwaltung der Gemeinschaftssteuern eingesetzten automationsgestützten Risikomanagementsysteme
– Anpassung der umsatzsteuerlichen Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren sowie Schaffung einfacherer und eindeutigerer Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und weitere umsatzsteuerliche Änderungen
– Anpassung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes an die Rechtsgrundlagen, mit denen das für die Aufteilungen der Länderanteile am Erstattungsvolumen maßgebende Aufkommen bestimmt wird.
(Mitt. BMF vom 10.8.2011)
Volltext des VO-Entw.: siehe Zusatzmaterial rechts