FG Düsseldorf: Wohnraumüberlassung durch Arbeitgeber
Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 5.11.2009 – 11 K 4662/06 – entschieden: Überlasse nämlich ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt eine Wohnung (vorliegend durch die Nichtgeltendmachung der Nebenkosten), so liege darin ein geldwerter Vorteil, der dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließe und der als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 EStG mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsorts und dem Betrag, der dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt worden ist, als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil angesetzt werden müsse.
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